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Body-inflow Ernährungsberatung nach der TCM

WAKAO von Hawlik

WAKAO von Hawlik

Normaler Preis CHF 29.00
Normaler Preis Verkaufspreis CHF 29.00
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Inkl. Steuern.

WAKAO Pilzkakao für Energie und Fokus 150 g 

Pilzkakao mit der Power von Cordyceps, Hericium (Lion´s mane), Vitamin B5, B6, B12, Citicolin und Ginkgo.

Energie
Koffein verursacht meist einen unerwünschten Energiecrash. Durch natürliche Energiegeber kann der Energiehaushalt optimal und stabil versorgt werden. Vitamin B6, Vitamin B5 und Vitamin B5 tragen zudem zum Erhalt eines normalen Energiestoffwechsels bei und können Müdigkeit und Leistungsabfall verringern.

Fokus
Mit ausgewählten Mikronährstoffen und Vitalpilzen kann die Konzentration und Leistungsfähigkeit optimiert werden. Das Nervensystem bekommt eine optimale Nährstoffversorgung und wird dadurch auf natürliche Weise unterstützt.

Darmbalance
Unser Darm reagiert oft empfindlich auf Koffein. Die Folgen sind Magenschmerzen und Durchfall. Mit Hericium findet man zu einer harmonischen Darmbalance, durch die auch das körperliche Wohlbefinden steigt. Hochwertiger Rohkakao ist zudem ein perfektes Superfood für den Darm.

WAKAO Pilzkakao Facts:
WAKAO Kakao enthält wertvolle Vitalpilze: Cordyceps Extrakt, der Fitmacher unter den Vitalpilzen Hericium Extrakt (Lion´s mane), das Kraftpaket unter den Vitalpilzen
WAKAO Kakao enthält wertvolles: Ginkgo Citicolin
WAKAO Kakao enthält wertvolle Vitamine: Vitamin B5 (Pantothensäure) trägt zur Verringerung von Müdigkeit und zu einer normalen geistigen Leistung bei.Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel und zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.Vitamin B12 trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
WAKAO Kakao ist: vegan, glutenfrei Kakao ohne Zusatz von Koffein

Zusammensetzung:
Kakao Pulver (86%), Cordyceps Extrakt (Cordyceps sinensis)*, Hericium Extrakt (Hericium erinaceus)*, Citicolin, Ginkgo biloba Extrakt, Calcium-D-pantothenat (Vitamin B5), Vitamin B6, Vitamin B12. *Enthält von Natur aus Sulfite.


*NRV: Nährstoffbezugswert nach Lebensmittel-Informationsverordnung

Ohne Koffein- und Zuckerzusatz, ohne Süssstoff und vegan.

Anwendung: 2-3 gehäufte Teelöffel (10 g) täglich mit 200 ml Flüssigkeit auffüllen, gut umrühren und verzehren. Bei kalter Milch empfehlen wir einen Shaker oder Aufschäumer zu benutzen. Tipp: Erst das Pulver dann die Flüssigkeit!

Aufbewahrungsempfehlung: Trocken, vor Wärme und Licht geschützt sowie ausserhalb der Reichweite von Kindern lagern. 

Hinweis: Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und einen gesunden Lebensstil eingenommen werden.

Rechtliches 

Rechtliches

Vitalpilzprodukte sind nach dem Schweizer Recht Lebensmittel und gelten nicht als Nahrungsergänzungsmittel wie in der EU. Daher gilt für unsere Produkte das Schweizer Lebensmittelrecht. Gemäss Schweizer Lebensmittelrecht dürfen nur solche Lebensmittel (Produkte) in Verkehr gebracht werden (verkauft werden) welche auf der sogenannten Positivliste stehen.

Die Vitalpilzprodukte fallen unter die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speisepilze und Hefe und dort insbesondere unter Artikel 3. Dieser definiert im Anhang 1 welche Pilze in der Schweiz zulässig sind. Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung. Die Liste der zulässigen Pilze (Positivliste) beginnt auf Seite 8.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050171/201201010000/817.022.106.pdf

Pilzprodukte von Pilzen die nicht auf dieser Positivliste stehen brauchen zwingend eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Ohne die entsprechenden Bewilligungen ist der Verkauf solcher Produkte in der Schweiz illegal. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) spricht solche Bewilligungen pro Produkt aus. Bevor eine Bewilligung ausgesprochen wird, prüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes. Die Bewilligungen gelten 5 Jahre und sind auf ein spezifisches Produkt einer Firma bezogen. Wiederverkäufer von Firmen mit Bewilligungen können diese Bewilligungen auch nutzen.

Bewilligten Produkten vergibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine sogenannte BLV N Nummer. Diese muss integraler Bestandteil der Etikette auf dem Produkt sein. 

Die Pilze Reishi (Ganoderma lucidum), Raupenpilz (Cordyceps sinensis) und Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) sind in der Schweiz bewilligungspflichtige Pilze. Sämtliche Produkte dieser Pilze brauchen für den legalen Vertrieb in der Schweiz eine BLV N Nummer.

Hawlik Schweiz AG verkauft nur bewilligte Produkte. Sämtliche Reishi- und Cordycepsprodukte von ihnen haben eine Bewilligung.

 

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